28.05.2018
Trotz tropischer Temperaturen – der nächste Winter kommt bestimmt
Wir übernehmen gern. Bereiten Sie sich darauf vor, bis zum 30.09. muss Ihr laufender Vertrag (falls vorhanden) gekündigt sein.![](/_images/76.jpg)
Die Winter der letzten Jahre haben gezeigt: für Privatpersonen ist eine Räumung gemäß der gesetzlichen Vorgaben aus beruflichen, zeitlichen oder gesundheitlichen Gründen kaum umzusetzen. Als Haus- oder Grundstückseigentümer haften Sie aber unter Umständen für die Folgen von daraus resultierenden Unfällen (Verkehrssicherungspflicht)! Durch die Über- nahme des Winterdienstes geht die Haftpflichtversicherung auf uns über!